Die Beschwerdeführerin gab in den mit ihr durchgeführten Einvernahmen an, sie sei im Restaurant noch auf die Toilette gegangen und habe anschliessend ein Foto mit dem Beschuldigten gemacht (delegierte Einvernahme vom 20. Juni 2023, Rz. 110 ff.). Danach könne sie sich an nichts mehr erinnern (delegierte Einvernahme vom 14. März 2023, Rz 69 ff. und Rz. 364 f. bzw. vom 20. Juni 2023, Rz. 174 ff.). Weiter führte sie sinngemäss aus, sie nehme an, dass der Beschuldigte ihr K.O.-