Um kurz nach 22:30 Uhr machte die Beschwerdeführerin mit ihrem Mobiltelefon noch zwei Fotos von sich und dem Beschuldigten. Gemäss Angaben der Servicekraft verliessen die Beschwerdeführerin und der Beschuldigte das Restaurant kurz vor Feierabend um ca. 00:20 Uhr und gingen – in Begleitung des Hundes der Beschwerdeführerin – Hand in Hand über die Strasse davon (delegierte Einvernahme H.________, Rz. 176 ff. und Rz. 251 ff.). Die Beschwerdeführerin gab in den mit ihr durchgeführten Einvernahmen an, sie sei im Restaurant noch auf die Toilette gegangen und habe anschliessend ein Foto mit dem Beschuldigten gemacht (delegierte Einvernahme vom 20. Juni 2023, Rz. 110 ff.).