__ das Restaurant; gemäss seinen Angaben sassen die Beschwerdeführerin und der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt nahe beieinander unter einer Decke (delegierte Einvernahme G.________, Rz. 211 ff.). Auch die Servicefachangestellte bestätigte, dass die Beschwerdeführerin und der Beschuldigte nebeneinander auf einer Bank unter der gleichen Decke gesessen hatten (delegierte Einvernahme H.________, Rz. 150 ff.). Um kurz nach 22:30 Uhr machte die Beschwerdeführerin mit ihrem Mobiltelefon noch zwei Fotos von sich und dem Beschuldigten.