3. 3.1 Der angefochtenen Verfügung, dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 13. Juli 2023 sowie den weiteren Akten lässt sich zur Ausgangslage zusammengefasst was folgt entnehmen: Am 12. März 2023 um 02:08 Uhr meldete sich die Beschwerdeführerin mit dem Mobiltelefon des Beschuldigten telefonisch bei der Sanitätspolizei und erklärte, dass sie zusammen mit ihrem Hund am Bahnhof