_, beantragte mit Eingabe vom 11. Januar 2024 die Abweisung der Beschwerde, unter Kostenund Entschädigungsfolge. Mit Verfügung vom 12. Januar 2024 nahm und gab der Verfahrensleiter von den Eingaben der Generalstaatsanwaltschaft und des Beschuldigten Kenntnis und verzichtete gleichzeitig auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels.