1. Mit Verfügung vom 30. November 2023 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren BM 23 11409 gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen eines Sexualdelikts, angeblich begangen am 12. März 2023 zum Nachteil von C.________, ein. Dagegen erhob C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwältin D.________, am 18. Dezember 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Darin beantragte sie Folgendes: 1.