Zudem sei der Strafbefehl dem Vertretungsbeistand erst am 9. Oktober 2023 übergeben worden. Er (der Beschwerdeführer) sei genau zu solchen Zwecken verbeiständet, weil er mit der Erledigung der Administration überfordert sei und Hilfe brauche. Im Sinne der Verhältnismässigkeit sei auf die Einsprache einzutreten und nicht mit übertriebenem Formalismus an der kurzen Frist festzuhalten.