Mit Verfügung vom 23. Oktober 2023 gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie die Einsprache als verspätet erachte, und überwies die Akten dem Regionalgericht zum Entscheid über die Gültigkeit der Einsprache. Dieses gab dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 25. Oktober 2023 Gelegenheit, sich zur Frage der Rechtzeitigkeit der Einsprache schriftlich zu äussern. Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer am 1. November 2023