Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) stellte in seinem Entscheid vom 29. November 2023 fest, dass die Einsprache des Beschuldigten verspätet eingereicht worden sei, darauf nicht eingetreten werden könne und der Strafbefehl in Rechtskraft erwachsen sei. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgen: Beschwerdeführer), vertreten durch seinen Beistand, am 13. Dezember 2023 (Eingang: 18. Dezember 2023) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein und beantragte, die Angelegenheit sei ans Regional-