95; PEN 23 707). Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) stellte in seinem Entscheid vom 29. November 2023 fest, dass die Einsprache des Beschuldigten verspätet eingereicht worden sei, darauf nicht eingetreten werden könne und der Strafbefehl in Rechtskraft erwachsen sei.