1. Mit Strafbefehl BJS 23 13878 vom 26. September 2023 der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wurde der Beschuldigte wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Widerhandlungen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt und mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je CHF 30.00 sowie einer Busse von CHF 300.00 bestraft. Dagegen erhob der Beistand des Beschuldigten in dessen Namen am 12. Oktober 2023 Einsprache (Postaufgabe: 12. Oktober 2023, pag. 95; PEN 23 707).