2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege bzw. Beiordnung von Rechtsanwältin D.________ als amtliche Verteidigerin wird als gegenstandslos abgeschrieben. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt der Kanton Bern. 4. Der Beschwerdeführerin wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 2'443.50 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 5. Dem Beschuldigten wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 200.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.