7 mer darauf, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, das Verfahren im Sinne der Erwägungen fortzuführen. Ob die Staatsanwaltschaft hierfür die beantragten Zeugeneinvernahmen durchführen will oder nicht, liegt in ihrem Ermessen, weshalb diesbezüglich, entgegen dem Antrag der Beschwerdeführerin, keine Anweisung erfolgt.