und K.________ zur Einvernahme. E.________ und H.________, zwei Personen aus dem Umfeld der Beschwerdeführerin, sowie F.________, die Cousine des Beschuldigten, erschienen unentschuldigt nicht zu den Zeugeneinvernahmen. G.________, der Onkel des Beschuldigten, reichte kurzfristig ein Arztzeugnis ein, wonach er nicht einvernahmefähig sein soll. F.________ gab zuvor schriftlich an, nichts über die eheliche Beziehung des Beschuldigten und der Beschwerdeführerin zu wissen. Auch E.________ brachte telefonisch vor, nichts zur Sache sagen zu können.