Vielmehr stellt das Video zumindest einen objektiven Hinweis auf eine solche Verletzung der Beschwerdeführerin dar. Insgesamt erscheint gestützt auf die derzeitige Aktenlage ein Freispruch des Beschuldigten jedenfalls nicht wahrscheinlicher als eine Verurteilung, womit die Einstellung des Verfahrens zu Unrecht erfolgte. 5.5 Zudem gibt es weitere mögliche Ermittlungshandlungen. Auf Ersuchen der Beschwerdeführerin wurden mehrere Personen als Zeugen einvernommen bzw. vorgeladen. Dabei erschienen einzig J.________ und K.________ zur Einvernahme.