Es sei sicher auch vorgekommen, dass er der Beschwerdeführerin eine Ohrfeige gegeben oder sie an den Haaren gezogen habe, aber dies immer als Reaktion auf Tätlichkeiten oder Bisse von ihr (Z. 175 ff.). Am 30. August 2023 bestritt er, die Beschwerdeführerin am 5./6. November 2021 mit der offenen Hand oder der Faust geschlagen zu haben (Z. 181 ff.). Ebenso bestritt er, die Beschwerdeführerin am 5./6. November 2021 bedroht zu haben (Z. 292 ff.).