3.2 Der Beschuldigte wurde erstmals am 30. Dezember 2021 einvernommen. Er führte ebenfalls aus, dass sie fast täglich Streit gehabt hätten, dies weil die Beschwerdeführerin sehr eifersüchtig sei. Nach der Geburt der Tochter sei es schlimmer geworden. Die Gewalt sei immer von ihr aus gekommen. Es sei sicher auch vorgekommen, dass er der Beschwerdeführerin eine Ohrfeige gegeben oder sie an den Haaren gezogen habe, aber dies immer als Reaktion auf Tätlichkeiten oder Bisse von ihr (Z. 175 ff.).