4. Zu eröffnen: - der Strafklägerin/Beschwerdeführerin (per Einschreiben) - dem Beschuldigten (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwalt E.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 7. August 2024 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: