Die Tatbestände der Nötigung, ev. der Drohung sind in keinem Fall erfüllt. Inwiefern sich, nebst dem Vorsitzenden, auch «alle [anderen] Beteiligten und Mitwirkenden» deswegen schuldig gemacht haben sollten, geht weder aus der Anzeige hervor, noch wäre sonst irgendwie erkennbar.