4 sei laut, unverschämt und beleidigend gegenüber ihm geworden. Weil die Beklagte (B.________) auf ein Vergleichsangebot nicht eingegangen sei, und ihre vorherigen Fragen und Vorwürfe wiederholt habe, habe der Vorsitzende darauf hingewiesen, dass offenbar keine Einigung möglich sei, weshalb den Klägern die Klagebewilligung zu erteilen sei. Die Beklagte habe gemeint, dies sei als Drohung des Vorsitzenden zu verstehen. Die Klagebewilligung wurde in der Folge den Klägern erteilt.