5. 5.1 Die Staatsanwaltschaft bringt zur Begründung der Verfahrenseinstellung Folgendes vor: Im vorliegenden Fall kann dem Protokoll der Verhandlung im Schlichtungsverfahren vom 18.07.2023 (E0 23 472) sowie der schriftlichen Stellungnahme von A.________, Vorsitzender der Schlichtungsbehörde, entnommen werden, dass B.________ unflätige Antworten gegeben habe, dem Vorsitzenden ins Wort gefallen und laut geworden sei, worauf dieser ihr eine Ordnungsbusse angedroht hat. Auch nach einem Verhandlungsunterbruch habe B.________ den Vorsitzenden regelmässig unterbrochen,