145 StPO gebeten. Am 7. November 2023 gingen die entsprechenden Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft ein. Tags darauf gab der verfahrensleitende Staatsanwalt bekannt, dass er die Untersuchung als vollständig erachte, und stellte die Einstellung des Verfahrens in Aussicht. Zudem gab er den Parteien Gelegenheit zum Stellen von Beweisanträgen (Art. 318 Abs. 1 StPO). In der Folge nahm die Beschwerdeführerin am 23. November 2023 zur beabsichtigten Verfahrenseinstellung Stellung, reichte Beweismittel ein und ersuchte um Akteneinsicht sowie unentgeltliche Rechtspflege. In der Folge erging am 28. November 2023 die angefochtene Verfügung.