3. Zum Sachverhalt und zur Prozessgeschichte geht aus den amtlichen Akten im Wesentlichen hervor, dass die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 (Postaufgabe) Aufsichtsbeschwerde bzw. Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Nötigung erstattet hat, da er ihr als Vorsitzender anlässlich des Schlichtungstermins vom 18. Juli 2023 vor der Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Schlichtungsbehörde) damit gedroht habe, eine Strafe wegen Ungehorsams auszusprechen, dies nur, weil sie von ihrem ehemaligen Vermieter endlich eine Antwort habe erhalten wollen.