Der Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren wird durch das Anfechtungsobjekt bestimmt und begrenzt. Anfechtungsobjekt ist vorliegend ausschliesslich die Verfügung der Staatsanwaltschaft EO 23 14552 vom 28. November 2023 und damit die Frage, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten zu Recht