1. Mit Verfügung EO 23 14552 vom 28. November 2023 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Nötigung, evtl. Drohung ein. Dagegen erhob die Strafklägerin B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit persönlicher Eingabe vom 11. Dezember 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Zudem beantragte sie sinngemäss, es sei ihr unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung einer Rechtsvertretung zu gewähren.