5. 5.1 Der Beschwerdeführer ersucht um sofortige Haftentlassung und rügt, dass das Regionalgericht zur Begründung der Fluchtgefahr einzig explizit die ausgesprochene mehrjährige Freiheitsstrafe erwähnt und weitergehend lediglich auf die früheren Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts verwiesen habe. Es frage sich, ob eine derart dünne Begründung den Begründungsanforderungen einer Sicherheits-