Im anschliessend von der Verfahrensleitung der Beschwerdekammer veranlassten Schriftenwechsel verzichtete das Regionalgericht am 5. Januar 2023 auf das Einreichen einer Stellungnahme. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) beantragte in ihrer am selben Tag verfassten delegierten Stellungnahme die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Weitere Eingaben gingen nicht mehr ein.