Am 3. Januar 2023 reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), privat verteidigt durch Rechtsanwalt Dr. B.________, bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde gegen den Haftbelassungsentscheid ein und beantragte, eventualiter unter Anordnung geeigneter Ersatzmassnahmen, die umgehende Haftentlassung. Im anschliessend von der Verfahrensleitung der Beschwerdekammer veranlassten Schriftenwechsel verzichtete das Regionalgericht am 5. Januar 2023 auf das Einreichen einer Stellungnahme.