Mit Beschluss vom selben Tag verfügte es zudem, dass der Beschuldigte in Sicherheitshaft verbleibt. Am 3. Januar 2023 reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), privat verteidigt durch Rechtsanwalt Dr. B.________, bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde gegen den Haftbelassungsentscheid ein und beantragte, eventualiter unter Anordnung geeigneter Ersatzmassnahmen, die umgehende Haftentlassung.