1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Oberland vom 23. November 2023 wird betreffend Einstellung bezüglich des Vorwurfs der sexuellen Nötigung aufgehoben und die Staatsanwaltschaft Oberland angewiesen, insoweit Anklage zu erheben. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden zu drei Vierteln, ausmachend CHF 1’500.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Ein Viertel der Verfahrenskosten von CHF 2'000.00, ausmachend CHF 500.00, trägt der Kanton Bern.