_ wird gestützt auf die eingereichte Honorarnote vom 6. Mai 2024 auf CHF 2'266.40 (Aufwand: CHF 2'045.80; Auslagen: CHF 57.95; zzgl. MWST) festgesetzt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Rückzahlungspflicht zu drei Vierteln entfällt und der Beschuldigte diese Kosten dem Kanton Bern nicht zurückzubezahlen hat. Rechtsanwalt B.________ wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Entlassung aus dem amtlichen Mandat an die Staatsanwaltschaft als zuständige Verfahrensleitung zu richten ist. 16 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: