15 schuldigten wegen sexueller Nötigung aufgehoben wird und zur Anklageerhebung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen wird. Demgegenüber unterliegt er mit der Beschwerde hinsichtlich der Aufhebung der Einstellung betreffend Pornografie, sexuellen Handlungen mit Kindern und Nötigung. Bei diesem Ausgang des Verfahrens rechtfertigt es sich, dem Beschwerdeführer drei Viertel der Verfahrenskosten von CHF 2'000.00, ausmachend CHF 1’500.00, aufzuerlegen.