erste Badewannen-Spiele mit C.________ am G.________ (Adresse)), was in Einklang mit dem vom Beschwerdeführer geschilderten Druck steht. 5.2.5 Zusammengefasst kann anhand der Aktenlage nicht klarerweise gesagt werden, dass kein Nötigungsmittel (insbesondere «Unter-psychisch-Druck-Setzen») vorliegt.