12 Körperlichkeit des Erwachsenen ist geeignet, gegenüber einem Kind Elemente physischer Aggression zu manifestieren. Das Tatbestandsmerkmal ist erfüllt, wenn sich das Opfer in einer Situation befindet, in welcher die Leistung körperlichen Widerstandes oder das Rufen um Hilfe vergeblich oder mit einem anderen unverhältnismässigen Nachteil verbunden wäre.