Immer ist aber eine erhebliche Einwirkung des Täters auf das Opfer erforderlich, wobei die Persönlichkeit des Opfers stets in Betracht gezogen werden muss. Psychischer Druck ist gegeben, wenn sich die tatbestandsmässige Ausweglosigkeit der Situation ergibt, ohne dass der Täter eigentliche Gewalt anwendet und dem Opfer ein Widersetzen nicht zugemutet werden kann. Kognitive Überlegenheit und emotionale wie auch soziale Abhängigkeit können einen ausserordentlichen psychischen Druck erzeugen. Fortlaufende Drangsalierung und ein anhaltender Psychoterror in einer ehelichen Beziehung können das Tatbestandsmerkmal erfüllen.