Er habe sich wie in Trance befunden, weil er immer wieder vom Beschuldigten kontaktiert worden sei. Der Beschuldigte sei auch immer wieder zum Beschwerdeführer nach Hause gekommen, wenn er sich nicht gemeldet habe, oder habe versucht, ihn von verschiedenen Mobiltelefonnummern aus zu erreichen. Es habe Zeiten gegeben, da habe er die Türe nicht mehr geöffnet und im Dunklen ferngesehen, damit man von aussen nicht habe sehen können, dass er zu Hause gewesen sei. Der Beschuldigte habe sich solange beim Beschwerdeführer gemeldet, bis dieser sich gezwungen gesehen habe zu antworten.