Der Vorfall könne sich vor oder nach der Konfirmation, eher kurz vor der Konfirmation oder im ersten Lehrjahr ereignet haben. Jedenfalls habe er noch keine Fahrstunden von ihm erhalten (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 28. Juli 2021, Z. 521 ff.). Er habe schon das Gefühl, dass es im ersten Lehrjahr passiert sei (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 28. Juli 2021, Z. 588). In der Einvernahme vom 9. August 2022 gab er sodann an, es sei in den Jahren 2006 bis 2008, im Alter von 16 bis 18 Jahren eher 17 bis 18 Jahren gewesen (Z. 485 ff.).