Die sexuellen Handlungen… er hätte nie gemerkt, dass etwas nicht in Ordnung gewesen wäre. Vielleicht sei er auch einfach zu blöde; bzw. er könne höchstens sagen, dass er es nicht gemerkt habe, dass es nicht einvernehmlich gewesen sei (Einvernahme vom 21. September 2021, Z. 521; Einvernahme vom 20. Oktober 2022, Z. 80). 5.1.5 Wie auch die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zusammenfasst, gab der Beschwerdeführer bei der ersten Einvernahme vom 28. Juli 2021 zunächst an, dass der erste sexuelle Kontakt erfolgt sei, bevor er 18 Jahre alt gewesen sei und bevor er habe Auto fahren dürfen;