_ aber hätte mit seiner Hand das Glied nicht umschliessen müssen. Auch ist davon auszugehen, dass es ihm in dieser Situation möglich gewesen wäre, aufzustehen und davon zu laufen. Auch hier besteht der Eindruck, dass C.________ zwar klar «nein» zur Anfrage des Beschuldigten betreffend der sexuellen Handlungen gesagt hat, dass er sich durch das Verhalten des Beschuldigten jedoch – wenn auch gegen seinen erkennbaren Willen – überzeugen liess, die sexuellen Handlungen über sich ergehen zu lassen. Insgesamt kommt die Staatsanwaltschaft deshalb zum Schluss, dass der Tatbestand von Art.