Auch ist das Nachgeben nach 2-3 Mal «Bitti-Bätti» machen (oder auch stärkerem Betteln) mit der Begründung, dass er sich zu einer Gegenleistung verpflichtet fühlte, nicht nachvollziehbar oder verständlich, selbst unter Berücksichtigung des noch jungen Alters von C.________. C.________ hat ja gleichermassen geschildert, dass er sich zuweilen auch erfolgreich gegen gewisse sexuelle Wünsche des Beschuldigten zur Wehr setzen konnte.