Er war nicht auf den Beschuldigten angewiesen. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso C.________ – obwohl er die sexuellen Handlungen als Gegenleistung für die durch den Beschuldigten Essenseinladungen verstand – trotzdem immer wieder solche Einladungen annahm. Auch ist das Nachgeben nach 2-3 Mal «Bitti-Bätti» machen (oder auch stärkerem Betteln) mit der Begründung, dass er sich zu einer Gegenleistung verpflichtet fühlte, nicht nachvollziehbar oder verständlich, selbst unter Berücksichtigung des noch jungen Alters von C.________.