_ aufgrund seiner Grösse und seines Gewichts körperlich überlegen war und sich aufgrund des Alters und der finanziellen Verhältnisse ein Machtgefälle zu Ungunsten von C.________ ergaben, reicht diese Situation dennoch nicht aus, um eine Situation zu schaffen, wie dies für den Nötigungsgrund des «Unter psychischen Drucksetzens» gefordert ist. C.________ hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, sich nicht mehr mit dem Beschuldigten zu treffen, die Essenseinladungen, Einladungen zu Museumsbesuchen oder Reisen abzulehnen. Er war nicht auf den Beschuldigten angewiesen.