Er habe aber jeweils immer wieder auf das Bitten und Insistieren des Beschuldigten hin nachgegeben und die sexuellen Handlungen hingenommen. Sie gehe auch davon aus, dass der Beschuldigte sehr wohl erkannt habe, dass die sexuellen Handlungen nicht dem Wunsch des Beschwerdeführers entsprochen hätten, sondern diese nur über sich habe ergehen lassen. 3.2 Betreffend den Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern (Art.