Anlässlich der Auswertung wurden auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten diverse Kalendereinträge festgestellt, so u.a. mit Datum 22.02.2010 «C.________, Jahrestag das 1. Mal abs. bei F.________ (Örtlichkeit)», mit Datum 30.01.2014 «C.________, Das erste Mal ZK» und mit Datum 24.12.2014 «Jahrestag: 1. Badewannen-Spiele mit C.________ am G.________ (Adresse)». Im Anzeigerapport wurde abschliessend festgehalten, dass die Aussagen von C.________ glaubwürdig und für ihn sehr belastend gewirkt hätten. C.________ sei anfänglich davon ausgegangen, dass die sexuellen Handlungen eine Gegenleistung für die durch A.________ bezahlten Essen sein sollten.