Für ihn sei dies abgeschlossen. Er wünschte keine weitere Beteiligung am Verfahren. Weiter wurde ein Video mit verschwommenen Bildern im Ordner «C.________» gefunden. Dem Video ist zu entnehmen, dass sexuelle Handlungen zwischen A.________ und C.________ vorgenommen wurden, jedoch aufgrund der Kamerahaltung und Bildführung gesagt werden kann, dass dieses vermutlich verdeckt aufgenommen worden sei. Das Video weist ein Aufnahmedatum vom 20.11.2014 auf. Anlässlich der Auswertung wurden auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten diverse Kalendereinträge festgestellt, so u.a. mit Datum 22.02.2010 «C.________, Jahrestag das 1. Mal abs.