Ein anderes Mal sei der Anzeigeerstatter vom Beschuldigten in dessen Badewanne gedrängt worden. Dies obwohl er wiederum mehrmals gesagt habe, dass er dies nicht wolle. Der ausgeübte Druck sei riesig und der Anzeigeerstatter irgendwann zu schwach gewesen, um dem Beschuldigten entgegen zu halten. Der Beschuldigte habe den Unterkörper und insbesondere das Glied des Anzeigeerstatters geduscht und mit dem Lappen abgerieben. Er habe C.________ wiederum in seinem Intimbereich berührt und letztlich wiederum – entgegen seinem Willen – sexuell befriedigt. Während einigen Vorfällen habe der Beschuldigte sogar Fotos vom Intimbereich des Anzeigeerstatters gemacht, einmal ein Video.