An einem weiteren Abend sei der Anzeigeerstatter vom Beschuldigten in eine Art Gästezimmer im Wohnhaus des Beschuldigten gedrängt worden. In diesem Zimmer habe der Beschuldigte plötzlich den Kopf des Anzeigeerstatters mit beiden Händen genommen, ihn festgehalten und geküsst. Der Anzeigeerstatter habe es nicht geschafft, sich zu lösen. Er habe sich einzig verbal wehren können, was jedoch nicht genügt habe.