Mit Schreiben vom 20.04.2021 reichte Rechtsanwältin D.________ im Namen des Beschwerdeführers Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen aller in Betracht kommender Delikte, insbesondere wegen sexueller Nötigung (mehrfach und ev. teilweise versucht begangen), ev. sexuellen Handlungen mit Kindern (mehrfach und ev. teilweise versucht begangen, ev. Nötigung und Pornographie [ein]. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Anzeigeerstatter habe den Beschuldigten als guten Freund des Vaters kennen gelernt. Der Beschuldigte sei Gast an Festen der Familie des Anzeigeerstatters gewesen und auch zur Konfirmation desselben im Jahr 2007 eingeladen gewesen.