7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Gesuchsgegnerin vom 7. Dezember 2023 nichtig ist. 2. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Kosten des Ausstandsverfahren, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden zu zwei Dritteln, ausmachend CHF 800.00, dem Gesuchsteller auferlegt. Ein Drittel, ausmachend CHF 400.00, trägt der Kanton Bern. 4. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Ausstandsverfahren wird abgewiesen.