Das Dispensationsgesuch des Strafklägers datiert vom 1. Dezember 2023 und wurde von der Gesuchsgegnerin mit Verfügung vom 4. Dezember 2023 gutgeheissen. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 7. Dezember 2023 gab die Gesuchsgegnerin die Dispensation des Strafklägers nochmals bekannt. Ob das ergänzende Ausstandsgesuch vom 14. Dezember 2023 damit noch ohne Verzug gestellt worden ist, kann letztlich offen bleiben, da es materiell offensichtlich unbegründet ist.